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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Meininger Kunstorte 2021

  1. Ich versichere, dass ich Urheber der eingereichten Arbeiten bin. Die Veranstalter der Meininger Kunstorte haben – gemäß den Bedingungen der Ausschreibung – das Recht, Reproduktionen der Arbeiten für die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit sowie für Dokumentation zu nutzen.

  2. Rechteeinräumung: Mit Ihrer Einsendung übertragen Sie dem Veranstalter der Meininger Kunstorte das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, das Abbild ihres Werkes im Rahmen der Präsentation in gedruckter Form für das Ausstellungsformat und zur Präsentation auf elektronischen Medien und im Internet zu veröffentlichen. Außerhalb der Meininger Kunstorte und der Berichterstattung darüber wird der Veranstalter der Meininger Kunstorte Ihr Werk nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung verwenden. Außerdem erteilen Sie der Organisation der Meininger Kunstorte die Erlaubnis, Sie zukünftig per Mail auf ihre Veranstaltungen hinzuweisen.

  3. Mindestalter zur Teilnahme: 18 Jahre. Wir benötigen zur Teilnahme Ihre vollständigen und korrekten Adressangaben, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

  4. Was darf eingereicht werden? Arbeiten aus verschiedenen Bereichen der bildenden Kunst, spartenübergreifend oder auch für den Outdoor-Bereich (Installationen, Licht, Skulpturen).

  5. Ich bin einverstanden, dass meine Daten zu Präsentationszwecken auf der Webseite der Meininger Kunstorte und zu Publikationszwecken an die regionale Presse weitergegeben werden.

  6. Beachten Sie unbedingt das Urheberrecht. Sie dürfen nur Kunstwerke für die Ausstellung einsenden, die frei von Rechten Dritter sind. Ihr Werk darf keine Personen, Kunstwerke oder Gebäude zeigen, durch die sie die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen könnten. Die Organisatoren der Meininger Kunstorte überprüfen alle eingesandten Bilder und behalten sich das Recht vor, einzelne Werke nicht in die Ausstellung aufzunehmen sowie einzelne Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen.

  7. Ihr Werk darf kein pornografisches, rassistisches, ehrverletzendes, rechtswidriges oder anstößiges Material enthalten. Gegen das geltende Recht verstoßende Beiträge werden von der Ausstellung ausgeschlossen.

  8. Haftung: Die Organisatoren der Meininger Kunstorte übernehmen keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigung der ausgestellten Installationen oder Skulpturen.

  9. Beachten Sie bitte unbedingt den Einsendeschluss am 28. Februar 2021. Verspätet eingereichte Bilder – es gilt das Datum des Poststempels oder der persönlichen Abgabe – können wir leider für die Ausstellung nicht mehr zulassen.

  10. Wer entscheidet? Die Organisatoren der Meininger Kunstorte behalten sich vor bei zu hohem Anmeldeaufkommen, Einreichungen nicht aufzunehmen.